Coronavirus

17.03.2020

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Meldungen zum Coronavirus überschlagen sich. Klar ist, dass es erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Leben geben wird. Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 klargestellt: "Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. https://www.hwk-trier.de/